Konform mit dem Rechtsstaat im Falle der Verteidigung mit Feuerwaffen


Rechtsstaaten gewähren niemandem einen grundsätzlichen Zugriff auf Feuerwaffen und Einsätze müssen immer gerechtfertigt sein. Kommt es zum Schuss muss nachgewiesen werden, ob es nicht mildere Varianten der Verteidigung gegeben hätte.

VAENEC

In Zeiten eines steigenden Unsicherheitsempfindens, wächst der öffentliche Wunsch nach dem Besitz einer Feuerwaffe und diese jederzeit mit sich führen zu können, sollte man sich verteidigen müssen. Dabei wird von eher unwissenden Interessierten definitiv unterschätzt welche Verantwortung mit dem Besitz einer Schusswaffe einhergeht und was mit diesem tödlichen Instrument angerichtet werden kann.


BASIS

Als erstes besteht die Frage, wem eigentlich das Recht zusteht eine Feuerwaffe zu besitzen, geschweige denn, diese berechtigt mit sich führen zu dürfen. Das Recht des Besitzes steht im privaten Umfeld Personen wie Jägern oder Sportschützen zu, die als Grund die Ausübung der Jagd oder des wettkampflichen Schießens vorweisen. Alleine der Besitz einer Waffe ist aber keine Berechtigung diese auch schussbereit in der Öffentlichkeit mit sich führen zu dürfen. Dieses Recht steht im Normalfall ausschließlich staatlichen Sicherheitsvertretern, wie Polizisten, zu. Das  Mitführrecht wird Privatpersonen nur in Ausnahmefällen einer besonderen Gefährdungssituation temporär zugesprochen.


ANALYSE

Im Falle der Notwehr ist es menschlich nachvollziehbar das stärkste Mittel der Verteidigung bei sich zu haben. Aber ist es wirklich realistisch und notwendig zur Verteidigung des eigenen Lebens eine Feuerwaffe zu nutzen? Besteht auch die Bereitschaft diese gegen einen Menschen einzusetzen? Sind die Konsequenzen nach dem Einsatz der Waffe bewusst? Fragen über die man sich im Vorhinein Gedanken machen sollte.

Jedes Land hat für den Besitz und das Führen von Feuerwaffen eigene Regeln. Selbst in der europäischen Union gibt es sehr liberale wie auch sehr strenge nationale Waffengesetze, letzteres gilt auch für die Bundesrepublik Deutschland welche im weiteren Verlauf als Orientierung dient. Wer in Deutschland eine Feuerwaffe nicht nur besitzen sondern auch schussbereit mit sich führen will, benötigt einen Waffenschein. Voraussetzungen für den Erhalt sind unter vielen weiteren Punkten ein einwandfreier Leumund und eine Ausbildung an der Waffe. Der gewichtigste Grund ist jedoch der Nachweis des Bedürfnisses und somit die Beantwortung der Frage warum der Antragsteller nicht nur eine Feuerwaffe besitzen, sondern diese auch in der Öffentlichkeit zugriffsbereit bei sich haben möchte?  Gründe können eine besondere Gefährdung der antragstellenden Person sein, wie dies in der Vergangenheit auch bereits bei mit Mord bedrohten Politikern der Fall war.

Ist das Bedürfnis nachgewiesen, dann ist der Einsatz einer Feuerwaffe in einer Verteidigungssituation zwar möglich aber rechtlich weiterhin äußerst bedenklich. Denn nach jedem Einsatzfall wird juristisch geprüft werden, ob der Waffenscheininhaber auch das mildeste Mittel zur Angriffsabwehr eingesetzt hat. Diese Umkehrlast darzustellen gestaltet sich zumeist äußerst schwierig. Zudem kann eine Gefährdung unbeteiligter Personen nie gänzlich ausgeschlossen werden, was den Einsatz in der Nachbetrachtung nochmals negativ belastet.


EXTRAKT

Wird eine Person regelmäßig nachweislich mit dem Leben bedroht, besteht voraussichtlich ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe. Diese Möglichkeit zu nutzen sollte erst dann erwogen werden, wenn tatsächlich geprüft wurde ob nicht auch andere Varianten den Schutzbedarf decken können, eine Vielzahl moderater und sehr effektiver Schutzvarianten existieren. Dabei sollte definitiv auch die Gefahr der Gefährdung Dritter bedacht werden.


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